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AGB's

Allgemeines

Tätowiert wird erst ab der Vollendung des 18. Lebensjahres. Mit der Vollendung des 16. Lebensjahres, wird die Einwilligung eines Erziehungsberechtigten benötigt und es  werden nur "nicht sichtbare" Körperstellen tätowiert.  Es werden keine Personen unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss, sowie Bluter oder Personen mit Immunschwäche (HIV) oder anderen schweren Krankheiten tätowiert.  Kundenwünsche können unbegründet abgelehnt werden, insbesondere politische Wunschmotive.

 

Vorbesprechungen und Preise

Bei einer Vorbesprechung, die entweder persönlich im Studio, per E-Mail  oder Online (Social Media) erfolgen kann, werden das Motiv, die Körperstelle, Größe und Farbwünsche des Kunden besprochen . Nachdem diese Details feststehen, wird der Preis für das Gesamtprojekt veranschlagt und am Besprechungsformular dokumentiert. Im Anschluss wird der Kunde gebeten, eine Anzahlung von 50€ - 100€ (je nach Aufwand) zur Terminfixierung zu leisten.

Bei Vorbesprechungen via E-Mail-Verkehr oder Online-Verkehr (Social Media, z.B.: Facebook, Instagram, o.ä.) gilt der E-Mail Verlauf  oder Chat-Verlauf mit offensichtlichem Einverständnis des Kunden als Bestätigung für das Anerkennen des Preises für das jeweilige Tattoo-Projekt.

Die Kosten einer Arbeitsstunde betragen  100 - 150€.

Der Mindestpreis eines Auftrags beträgt 100€.

Für sehr große Zeichnungen werden zudem zusätzliche Kosten von ca. 100 - 200€  für den Arbeitsaufwand verrechnet.

Bei Nichterscheinen zum Tattootermin ohne vorherige Absage wird die Anzahlung einbehalten.

 

Terminvereinbarung und Anzahlung

Ein Vertrag zur Fertigung eines Tattoos kommt zustande, wenn der Kunde den Entwurf für das Tattoo in Auftrag gibt, Einigkeit über das Motiv herrscht und einen Stechtermin vereinbart. Bei Terminvereinbarung ist eine Anzahlung in Höhe von 50€-100€ (je nach Aufwand) zu leisten.

Bei Terminverlegung bis zwei Tage vor dem Termin wird die Anzahlung gutgeschrieben.

Im Falle einer Erkrankung wird die Anzahlung nur gutgeschrieben, wenn ein ärztliches Attest (Kopie reicht aus) vorgelegt wird.

In allen anderen Fällen wird bei der Nichteinhaltung des Termins die Anzahlung als Aufwandsentschädigung (u.a. für die angefallene Zeichenarbeit) einbehalten.

Sollte es während des Auftrags zu unüberbrückbaren Differenzen zwischen dem Kunden und dem Tätowierer kommen (Anfeindungen, die vom Kunden ausgehen, Unzuverlässigkeit, wesentliche, unvereinbar divergierende künstlerische Vorstellungen u.Ä,), steht es dem Tätowierer offen, einen bereits ausgemachten Termin zu stornieren und die erbrachten Leistungen (Zeichnung und Beratung) in Rechnung zu stellen.

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Geschäftszeiten

Tätowierungen und Vorbesprechungen finden in der Regel von Montag bis Freitag statt.

 

Zahlung

Nach Fertigstellung des Tattoos ist die (Rest-)Zahlung direkt und in voller Höhe zu entrichten.

Bei Zahlungsverzug des Kunden erlauben wir uns, ein Inkasso-Büro für die weitere Abwicklung zu beauftragen. Die damit verbundenen Kosten müssen vom Kunden getragen werden.

 

Gutscheine

Geschenkgutscheine können in jeder Höhe erworben werden. Der Wert der Gutscheine kann nicht ausbezahlt werden und gilt ausschließlich zur Verrechnung eines Auftrages. Alle Gutscheine sind erst nach eingegangener Zahlung (bar oder mittels Überweisung) gültig.

 

Hygiene

Es versteht sich von selbst, dass streng nach den geltenden Hygienevorschriften gearbeitet wird.

Ferner wird der Kunde ausführlich (mündlich und schriftlich) über Pflegehinweise und Nachbehandlung informiert. Sollte sich der Kunde nicht an diese halten, übernehmen wir für daraus resultierende Folgeschäden keine Haftung. Es ist selbstverständlich, dass vom Kunden am Tag des Stechtermins ein Mindestmaß an Körperhygiene erwartet wird. Das Studio ist beim Gesundheitsamt Graz gemeldet.


Nachstechen
Falls nötig, beinhalten unsere Preise auch einen Termin für das Nachstechen der Tätowierung.
Nachstechtermine sind innerhalb eines halben Jahres nach Fertigstellung der Tätowierung wahrzunehmen.
Bei nachlässiger Pflege behalten wir uns vor, das Nachstechen zu verweigern.
Nach Ablauf oben erwähnter Frist besteht für den Kunden weiterhin die Möglichkeit, einen Nachstechtermin zu vereinbaren, wobei dieser dann nach dem dafür benötigten Zeitaufwand zu bezahlen ist.


Einwilligungserklärung
Vor jedem Eingriff ist vom Kunden eine schriftliche Einwilligungserklärung auszufüllen und zu unterzeichnen, die u.a. folgende Informationen und Punkte beinhaltet:

  • Allgemeine Kundendaten und Fragen zur Gesundheit des Kunden.

  • Aufklärung über gesundheitliche Risiken und Gefahren in Bezug auf Tätowierungen.

  • Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen.

  • Dokumentation der verwendeten Stoffe und deren Chargennummern.

  • Der Unterzeichner bestätigt hiermit ausdrücklich, dass er aus freiem Willen tätowiert werden möchte.

  • Der Unterzeichner nimmt zur Kenntnis, dass es sich bei der Tätowierung um einen irreversiblen Vorgang handelt, da der eintätowierte Farbstoff für immer in der Haut verbleibt.

  • Der Unterzeichner nimmt ferner zur Kenntnis, dass körperliche Reaktionen (Entzündungen, Allergien...) auf die Tätowierung bzw. die verwendeten Materialien nicht abschätzbar sind.

  • Der Unterzeichner stimmt nach ausführlicher Information und Aufklärung der Tätowierung ausdrücklich zu

  • Dem Unterzeichner werden Hinweise für die Nachbehandlung von frischen Tätowierungen übergeben, für die Folgen bei Nichtbeachtung dieser haftet der Unterzeichner selbst.

  • Der Unterzeichner hat die Möglichkeit, vor Ort ein Tattoo-Pflege zu erwerben.

  • Weiters wird keine Haftung für das Nichterreichen des vom Unterzeichner angestrebten Ergebnisses übernommen, weil dieses in hohem Maße von nicht vorher abzusehenden Faktoren abhängig ist. Individuelle Körperreaktionen, Heilungsverlauf und Pflege können vom Tätowierer trotz fachlicher Qualifikation und geeignetem Material nicht beeinflusst oder vorausgesehen werden.

  • Ebenfalls erklärt der Unterzeichner, nicht unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss zu stehen und alle Angaben zu etwaig relevanten Vorerkrankung wahrheitsgemäß vorgenommen zu haben.

  • Der Unterzeichner erklärt, dass er volljährig und voll geschäftsfähig ist. Minderjährige werden nicht tätowiert.

  • Vor dem Ausfüllen der Einverständniserklärung wird ein gültiger Lichtbildausweis des Kunden / der Kundin in Form eines Führerscheins, Personalausweises oder Reisepasses verlangt. Dieser wird in Form einer Kopie der Einverständniserklärung beigelegt.

  • Die Daten des Kunden werden unter Berücksichtigung von Datenschutzrichtlinien vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

Nach dem Ausfüllen und Unterzeichnen der Einwilligungserklärungen bekommt jeder Kunde eine Kopie dieser.
Nach dem Stechen des Tattoos werden dem Kunden Pflegehinweise in Form eines Folders ausgehändigt.
Außerdem sind wir für den Kunden innerhalb der nächsten 24 Stunden nach dem Eingriff jederzeit telefonisch erreichbar.


Zusätzliche Leistung nach dem Tattoo-Termin
Wir bieten unseren Kunden an, innerhalb der nächsten drei Tage nach dem Stechen des Tattoos im Studio vorbei zu kommen, um den Heilungsprozess und die richtige Pflege des Tattoos überwachen zu können und gegebenenfalls beratend zur Seite zu stehen. Diese Leistung ist in den Kosten des Tattoos inkludiert.


Bildrechte
Die Tattoomotive werden von uns selbst entworfen und gezeichnet und können daher nur nach Absprache und mit ausdrücklicher Erlaubnis weiterverwendet oder mitgenommen werden.
Nach Anfertigung des Tattoos wird von diesem ein Foto erstellt. Dieses kann auf unserer Internetseite, den gängigen Social Media-Seiten und zu Werbezwecken verwendet werden. Der Kunde verzichtet auf die Rechte an diesem Bild.


Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung unwirksam oder nichtig sein, so bleibt der 
Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Regelung richtet sich der Vertrag nach den 
gesetzlichen Vorschrifte.
Erfüllungsort für beide Teile ist der Standort des Betriebes Hall of Mirrors e.U.

 

 
TATTOOS AND ART
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